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   LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17   

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https://dejure.org/2017,55289
LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17 (https://dejure.org/2017,55289)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.11.2017 - 67 S 146/17 (https://dejure.org/2017,55289)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. November 2017 - 67 S 146/17 (https://dejure.org/2017,55289)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17
    Auf das Vorbringen des Beklagten kommt es dabei - auch für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit - auch im mietrechtlichen Kontext bereits grundsätzlich nicht an (st. Rspr. des BGH, vgl. nur Urt. v. 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39, juris Tz. 23).

    Denn einerseits kann die Bestimmung des - gebührenrechtlichen - Streitgegenstandes bereits grundsätzlich nicht vom Vorbringen des Beklagten abhängen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39, juris Tz. 23), zumal es für die Wertbemessung ausweislich § 40 GKG ohnehin allein auf den Moment des Eingangs der Klage - und nicht auf das spätere Vorbringen des Beklagten - ankommt (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, FamRZ 2010, 365, juris Tz. 2).

  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17
    Eine analoge Anwendbarkeit des § 41 GKG auf Klagen der streitgegenständlichen Art scheidet mangels planwidriger Regelungslücke aus (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Juni 2016 - VIII ZR 43/15, NJW-RR 2017, 204, juris Tz. 10 f (Feststellung einer Minderungsquote)).
  • LG Berlin, 02.08.2016 - 67 S 187/16

    Streitwertbemessung: Räumung und Herausgabe der Mietwohnung von einem Dritten im

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17
    Der Beschwerde war nicht abzuhelfen, da der Gebührenstreitwert nicht gemäß §§ 41 Abs. 1, Abs. 2 GKG, sondern gemäß §§ 3, 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert der Mietsache zu bemessen war (vgl. Kammer, Beschl. v. 2. August 2016 - 67 S 187/16, ZMR 2016, 920).
  • BGH, 18.05.2017 - III ZR 525/16

    Klage auf Feststellung des Fortbestands eines Pachtverhältnisses: Bemessung des

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17
    Soweit der III. Zivilsenat (Beschl. v. 18. Mai 2017 - III ZR 525/16, NZM 2017, 525, juris Tz. 11) bei einer von einem Unterpächter erhobenen Feststellungsklage für die Bemessung des Gebührenstreitwertes auf § 41 GKG abgestellt hat, entspricht das der hier getroffenen Wertung.
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 12/05

    Streitwert der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung im

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17
    Denn einerseits kann die Bestimmung des - gebührenrechtlichen - Streitgegenstandes bereits grundsätzlich nicht vom Vorbringen des Beklagten abhängen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39, juris Tz. 23), zumal es für die Wertbemessung ausweislich § 40 GKG ohnehin allein auf den Moment des Eingangs der Klage - und nicht auf das spätere Vorbringen des Beklagten - ankommt (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, FamRZ 2010, 365, juris Tz. 2).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17
    Nicht anderes folgt schließlich aus der Rechtsprechung des V. Zivilsenates, der § 41 GKG über seinen ausdrücklichen Wortlaut hinaus auch dann anwendet, wenn der Beklagte ein Miet-, Pacht- oder ähnliches Nutzungsverhältnis einwendet (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2016 - V ZR 192/15, NZM 2016, 892 Tz. 5).
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